Kindersitze
Kindersitzpflicht bis zwölf Jahre oder 1,50 Meter
In Deutschland gilt eine Kindersitzpflicht bis zwölf Jahre oder einer Größe von 1,50 Meter. Kinder müssen immer angeschnallt sein, auch bei Kurzfahrten.
Ob ein verwendeter Kindersitz nach der geforderten Norm gefertigt wurde, lässt sich an der mehrstelligen Prüfnummer ablesen, die auf einem weißen oder orangefarbenen Label am Sitz angebracht ist. Kindersitze, die die Kennung ECE 44/03, ECE 44/04 oder deren Prüfnummern die Endungen 03 oder 04 aufweisen, entsprechen den Sicherheitsstandards. Darüber hinaus können auch Kinderrückhalteeinrichtungen nach der UNECE-Regelung 129 („i-Size“) eingesetzt werden. Diese Norm wird in drei Phasen eingeführt und soll langfristig die ECE-R 44 ablösen. Bis dahin können die Kindersitze beider Normen eingesetzt werden.
Im Unterschied zu der Norm ECE-R 44 müssen Sitze nach Norm ECE-R 129 zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen. Auch verzichtet die neue Norm darauf, Kinder bei den Größenklassen nach Gewicht einzuteilen. Stattdessen teilt der Hersteller die Sitze in Größenklassen ausschließlich nach Körpergröße ein. Schließlich werden Kinder in Sitzen nach i-Size-Norm im Alter bis zu 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung oder seitlich zur Fahrtrichtung transportiert; bei der Norm ECE-R 44 war dies nur bis zu einem Gewicht von neun Kilogramm (ca. neun Monaten) vorgeschrieben. „So wird dem besonders erforderlichen Schutz von Kopf und Nacken bei Babys und Kleinkindern Rechnung getragen und ein zu früher Wechsel auf vorwärtsgerichtete Systeme eingeschränkt“, so die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt). Weitere Informationen zu Kindersicherheit im Auto finden im gleichnamigen Flyer der BaSt: Kindersicherheit im Auto